Energieausweis für Gebäude
Fati Group aus Lüdenscheid informiert über die Bedeutung des Energieausweises für Ihre Immobilie.
Ein Energieausweis dokumentiert die energetische Bewertung eines Wohngebäudes und gibt damit auch Auskunft über den zu erwartenden Energieverbrauch. Aufgrund der allgemein hohen Heizenergiekosten ist der energetische Zustand eines Gebäudes ein wichtiges Kriterium bei Vermietung oder Immobilienkauf.
Sie benötigen einen Fachmann? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit uns!
Wozu ist ein Energieausweis nötig?
Der Energieausweis (oder Energiepass) bietet Käufern und Mietern Transparenz in Bezug auf den Energieverbrauch eines Gebäudes oder einer Wohnung. Hausbesitzern dient er als Anhaltspunkt zur dauerhaften Einsparung von Energie und Heizkosten.
Bei der Ausstellung eines Energieausweises wird der Zustand der Außenwände, des Daches, der Fenster und Außentüren sowie die Heizung bewertet. Individuelle Modernisierungsempfehlungen verdeutlichen, welche Maßnahmen nötig sind, um den Energieverbrauch deutlich reduzieren zu können.
Wann ist der Energieausweis Pflicht?
Bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie muss der Hauseigentümer dem Interessenten unverzüglich (spätestens jedoch 14 Tage nach Aufforderung) einen gültigen Energieausweis vorlegen. Notwendig ist der Ausweis auch im Fall einer umfassenden Sanierung inklusive energetischer Gesamtbilanzierung nach aktuellem Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Vorteile des Energieausweises:
- Überblick des energetischen Zustand eines Gebäudes
- Orientierung für Hauseigentümer
- Transparenz für Käufer und Mieter
- Gezielte Hinweise (ggf.) auf Sanierungsbedarf
- Wertsteigerung beim Verkauf der Immobilie
Ausnahmen von der Vorlagepflicht:
- Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen
- Gebäude mit einer Nutzfläche, die unter 50 m2 liegt
- Gebäude, die nicht regelmäßig genutzt und beheizt werden (z. B. Ferienhäuser)
- Gebäude wie Ställe, Gewächshäuser, geringfügig beheizte Betriebsgebäude
Lassen Sie den energetischen Zustand Ihres Gebäudes prüfen und profitieren Sie davon, eventuelle Schwachstellen zu erkennen. Mit dem Energieausweis machen Sie den Energieverbrauch Ihres Gebäudes transparent.
In diesem Artikel:
Welche Bedeutung hat der Energieausweis?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat sich zur Aufgabe gemacht, die Klimaschutzziele zu erreichen. Im GEG sind die energetischen Anforderungen für Neubauten und Bestandsgebäude definiert. Dazu werden festgelegte Werte eines Referenzgebäudes mit dem Energiebedarf des zu bewertenden Gebäudes verglichen.
Sollten bei dem Vergleich die Vorgaben des GEG übertroffen werden, können Sie mit attraktiven Fördermöglichkeiten.
Um Hausbesitzer zu einer Investition für den Klimaschutz zu motivieren, wurden mit dem GEG seit 2020 Angaben zu Treibhausgasemissionen in den Energieausweis aufgenommen.
Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis – was ist der Unterschied?
Der Energieausweis für bestehende Gebäude kann als Bedarfsausweis oder als Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Für einen Neubau kommt nur der Bedarfsausweis in Frage.
Der Bedarfsausweis
Bei Neubauten, bei dem noch keine Verbrauchswerte vorliegen, berechnet der Energieberater den theoretischen Energiebedarf anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten. Der energetische Zustand eines bestehenden Gebäudes wird untersucht (Dach, Außenwände, Fenster, Heizung), die Bausubstanz wird analysiert und der Energiebedarf daraufhin berechnet. Dabei wird eine durchschnittliche Raumtemperatur von 19 Grad zugrunde gelegt. Die Datenermittlung des Bedarfsausweises erfolgt unabhängig vom individuellen Heizverhalten der Bewohner.
Der Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Heizkosten der Bewohner in den vergangenen drei Jahren. Das macht die reale Datenermittlung einfach, im Vergleich zum Bedarfsausweis weniger aufwändig und daher auch günstiger. Allerdings hängen die Daten hierbei stark vom individuellen Heizverhalten sowie von etwaigen Klimaschwankungen (z. B. harter Winter) und der Beheizung der umliegenden Wohnungen ab.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) dürfen nur Personen mit Berufserfahrung im Bauwesen und mit entsprechender Qualifikation einen Energieausweis ausstellen. Das sind beispielsweise ArchitektInnen, IngenieurInnen oder HandwerkerInnen.
Bei Antragstellung von Förderungen für Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die die Energieeffizienz des Gebäudes erhöhen, ist das Hinzuziehen eines Energie-Effizienz-Experten erforderlich.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Der gesetzlich für Haus und Wohnung vorgeschriebene Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig. Der Ausweis kann nicht verlängert, wohl aber erneuert werden.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich gerne an uns. Wir geben Ihnen gerne eine sachkundige Auskunft.
Wie viel kostet ein Energieausweis?
Durch die Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der hohen Sorgfaltspflicht für Aussteller ist die Qualität von Energieausweisen einwandfrei. Bei unzureichender Datenprüfung droht den Ausstellern sogar ein Bußgeld.
Die Kosten für die Ausstellung eines Energieausweises hängen zunächst davon ab, um welchen Typ es sich handelt: Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis? Weitere Kostenfaktoren sind die Vor-Ort-Begehung und die anschließende Berechnung, wobei der Aufwand abhängig vom Objekt ist.
Förderungen und Zuschüsse
Zur Unterstützung der Eigenheimbesitzer gewährt die Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG) satte Investitionszuschüsse für komplette Sanierungen (KfW) und für Einzelmaßnahmen (BAFA). Der Förderbetrag steigt jeweils um 5 %, wenn Maßnahmen mithilfe eines Sanierungsplans (iSEP) durchgeführt werden.
Übrigens können Einzelmaßnahmen zur Wärmedämmung von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So können sich Hausbesitzer 20 % ihrer Investitionssumme über 3 Jahre verteilt zurückerstatten lassen.